Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.302 Anfragen

Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Miethöhegesetz wurde per 1.9.2001 durch das Mietrechtsreformgesetz außer Kraft gesetzt.

Bestandsschutz für bereits vorhandenen öffentlich geförderten Wohnraum

Die Bestimmungen des BGB gelten nicht, solange eine Mietpreisbindung für die Wohnung besteht. Es kann daher eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht verlangt werden, wenn diese höher ist als die Kostenmiete. Daran hat das am 01.01.2002 in Kraft getretene Wohnraumförderungsgesetz nichts geändert, da für den in diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen öffentlich geförderten Wohnraumbestand weiterhin altes Recht gilt.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Das Miethöhegesetz wurde zum 01.09.2001 durch das Mietrechtsreformgesetz außer Kraft gesetzt.
Nein, die Bestimmungen des BGB finden keine Anwendung, solange für eine Wohnung eine Mietpreisbindung besteht. In diesen Fällen bleibt die Kostenmiete maßgeblich.
Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann nicht verlangt werden, sofern diese höher liegt als die zulässige Kostenmiete.
Nein, für den bereits vorhandenen öffentlich geförderten Wohnraumbestand gilt weiterhin altes Recht, sodass das Wohnraumförderungsgesetz hier keine Änderungen bewirkt hat.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant