Mit den warmen Tage kommt auch der Wunsch des Mieters, bei offenem Fenster zu schlafen. Oftmals wird dieses Vergnügen dadurch getrübt, daß mit dem ersten Sonnenstrahl das Café von nebenan den Bürgersteig bestuhlt oder daß der nahe gelegene Biergarten seine Pforten öffnet. Die Nachtruhe ist dann unter Umständen sehr schnell dahin.
Bei einem Biergarten handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine Gaststätte, wenn auch für die Anwohner eine besonders laute. Doch ein genehmigter Biergarten kann nicht ohne Grenzen benutzt werden - i.a. werden bereits von Seiten der Behörde Auflagen zum Anwohnerschutz gemacht. Dies betrifft üblicherweise die zeitliche Beschränkung von Musikdarbietungen, die Begrenzung der Sitzplätze und die zulässige Lärmentwicklung bzw. Sperrzeiten.
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