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Bausparfinanzierung: Ansparphase
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei Abschluss des Bausparvertrages wird der Bausparer zunächst mit einer Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme je nach Tarif belastet. Daneben stellt die Bausparkasse jährlich Kontoführungsgebühren in Rechnung. Der Bausparer spart in der Regel monatlich vier Promille der Bausparsumme. Eine Verpflichtung zur Leistung der Sparbeiträge besteht grundsätzlich nicht. Der so genannte Regelsparbeitrag bezweckt zugunsten des Bausparers eine vertretbare Wartezeit bis zur Zuteilung der Bausparsumme.
Der Bausparer sollte sich vor Abschluss des Bausparvertrages über die von ihm benötigte Bausparsumme im Klaren sein. Diese hängt insbesondere ab von der Größe des zu finanzierenden Vorhabens und den dann verfügbaren Eigenmitteln. Aus einer bestimmten Bausparsumme lassen sich dann der spätere Darlehensbetrag und die Höhe der monatlichen Ratenzahlung ableiten.
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