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Balkon: Satellitenschüssel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten


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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Die Anbringung ist möglich, wenn im Wohnhaus weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschaftsparabolantenne vorhanden sind. Der Vermieter muss vorab informiert werden und der Anbau sollte an einer Stelle erfolgen, die die optische Beeinträchtigung minimiert.
Dies ist ausnahmsweise möglich, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen auf Sender angewiesen ist, die ausschließlich via Parabolantenne empfangen werden können.
Nein. Wenn lediglich eine mobile Antenne aufgestellt wird, die nicht fest mit dem Haus verbunden ist, stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch des Balkons dar. In diesem Fall ist die optische Beeinträchtigung allein kein Grund für ein Verbot (vgl. LG Berlin - Az: 63 S 66/03).
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz