Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.622 Anfragen

Balkon: Feiern

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer Feier auf dem Balkon muß das Ruhebedürfnis der Nachbarn ab 22.00 Uhr berücksichtigt und die Party in die Wohnung verlegt werden. Kommt es während der Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr zu Lärm, kann gegen den verantwortlichen Mieter eine Geldbuße verhängt werden und zwar auch dann, wenn nicht der Mieter, sondern seine Gäste Verursacher des Lärms waren. Die Beschwerde von nur einem Anwohner ist hierfür nicht ausreichend (OLG Düsseldorf - Az: 5 Ss 149/95).
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.622 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant