Üblicherweise werden Mietverträge zu Wohnzwecken unter Ausschluss einer gewerblichen Nutzung / nur zu Wohnzwecken abgeschlossen bzw. wird die gewerbliche Nutzung von der Genehmigung des Vermieters abhängig gemacht. Dies bedeutet jedoch nicht, das jegliche gewerbliche Nutzung unzulässig ist. Vielmehr ist lediglich die rein gewerbliche Nutzung unzulässig. Ein Verstoß kann durchaus eine Kündigung zur Folge haben.
Die Nutzung eines Teils der Wohnung als Arbeitszimmer bzw. Arbeitsbereich stellt zwar auch eine gewerbliche Nutzung dar, ist jedoch nicht zu beanstanden, sofern dies ohne Publikumsverkehr und im Stillen erfolgt.
Die Nutzung eines Teils der Wohnung als Arbeitszimmer bzw. Arbeitsbereich stellt zwar auch eine gewerbliche Nutzung dar, ist jedoch nicht zu beanstanden, sofern dies ohne Publikumsverkehr und im Stillen erfolgt.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenStand: (letzte Änderung: 22.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Ja, sofern die berufliche Nutzung ohne Publikumsverkehr und im Stillen erfolgt. Entscheidend ist, dass das Gepräge der Wohnung als Wohnraum erhalten bleibt und die geschäftliche Tätigkeit nicht nach außen in Erscheinung tritt (vgl. BGH, 14.07.2009 - Az: VIII ZR 165/08).
Besteht ein Erlaubnisvorbehalt, darf der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern, wenn keine Belästigung Dritter zu erwarten ist, die Mietsache nicht verändert wird und keine erhöhte Gefahr für die Immobilie besteht.
Die überwiegende Nutzung als Wohnraum ist essenziell, damit der Mietvertrag dem schützenden Wohnraummietrecht unterfällt. Würde die Wohnung primär gewerblich genutzt, käme das gewerbliche Mietrecht zur Anwendung, was den Mieterschutz erheblich schwächt.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


