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Aquarium

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.

Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegen die Aufstellung nichts (AG Eschweiler WuM 1992, S. 240 und LG Karlsruhe WuM 1989, S. 177). Werden jedoch mehrere Aquarien aufgestellt, so kann die Gewichtsbelastung zu hoch und eine Reduktion der Aquarien erforderlich machen.

Problematisch kann auch ein sehr großes Aquarium sein. Während von hundert oder mehr Zierfischen an sich keine Gefahr ausgeht, so kann eine nicht unerhebliche Gefahr von einem entsprechend großem Aquarium mehr als 1000 l Fassungsvermögen ausgehen, so daß ein Einschreiten des Vermieters notwendig werden kann.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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