- Mietrecht
- Tipps
Aquarium
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Die Haltung von Aquarienfischen in einem Aquarium ist grundsätzlich erlaubt. Ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung ist unerheblich.
Da die Gefahr eines Wasserschadens durch Wasserleitungen, Badewanne, Wasch- und Spülmaschine wesentlich höher ist, als die von einem Aquarium ausgehende Gefahr spricht gegen die Aufstellung nichts (AG Eschweiler WuM 1992, S. 240 und LG Karlsruhe WuM 1989, S. 177). Werden jedoch mehrere Aquarien aufgestellt, so kann die Gewichtsbelastung zu hoch und eine Reduktion der Aquarien erforderlich machen.
Problematisch kann auch ein sehr großes Aquarium sein. Während von hundert oder mehr Zierfischen an sich keine Gefahr ausgeht, so kann eine nicht unerhebliche Gefahr von einem entsprechend großem Aquarium mehr als 1000 l Fassungsvermögen ausgehen, so daß ein Einschreiten des Vermieters notwendig werden kann.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.326 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG