Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.069 Anfragen

Schönheitsreparaturen: Heim- oder Handwerker?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Schönheitsreparaturen müssen stets fachgerecht in mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB) ausgeführt werden. Dies schließt jedoch Eigenleistungen des Mieters nicht aus. Grundsätzlich kann und darf der Vermieter also den Mieter nicht vertraglich an einen bestimmten Handwerker binden.

Laienhafte Arbeiten („Pfusch“ bzw. "Hobbyqualität") ist jedoch nicht zulässig. Auch wenn mietvertraglich die Verwendung eines Fachhandwerkers vorgesehen ist, kann der Mieter getrost selbst renovieren.

Beispiele unzureichender Qualität:

überlappend geklebte Raufasertapete

offene Nähte zwischen den Tapetenbahnen

Überstreichen von Mustertapeten
Stand: 28.10.2017
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant