Betriebskostenarten: Laufende öffentliche Lasten des Grundstückes
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer, nicht jedoch die Hypothekengewinnabgabe. Weiterhin fallen hierunter: Zweitwohnungsteuer, Deichabgaben, Realkirchensteuern, jedoch nicht Anliegerbeiträge.