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Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheides für den Grundsteuerbescheid

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn mit der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auch über die persönliche Steuerpflicht, d.h. die Person des Steuerschuldners entschieden wurde, so entfaltet der Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid hinsichtlich der Feststellung des Steuerschuldners Bindungswirkung für den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid.

Die Feststellung des Steuerschuldners kann gemäß § 351 Abs. 2 AO nur durch die Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden.


VG Ansbach, 31.03.2022 - Az: AN 4 22.00088


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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