Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheides für den Grundsteuerbescheid
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn mit der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auch über die persönliche Steuerpflicht, d.h. die Person des Steuerschuldners entschieden wurde, so entfaltet der Grundsteuermessbescheid als Grundlagenbescheid hinsichtlich der Feststellung des Steuerschuldners Bindungswirkung für den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid.
Die Feststellung des Steuerschuldners kann gemäß § 351 Abs. 2 AO nur durch die Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden.
VG Ansbach, 31.03.2022 - Az: AN 4 22.00088
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...