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§ 3 Zuständige Stelle
Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.
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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...