Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.