- Mietrecht
- Gesetze
- BGB a.F.
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.515 Anfragen
§ 546
Bürgerliches Gesetzbuch a.F. (BGB a.F.)
Die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten hat der Vermieter zu tragen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.515 Beratungsanfragen
Danke
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim