AnwaltOnline - Mietrecht Mai 2018
ISSN: 1619-7143
Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Mietrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.
Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium
Rechtsberatung von AnwaltOnline
Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:
Rechtsberatung per Email oder Premium Telefonberatung
Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?
Interessante Urteile
Schriftformerfordernis bei Vereinbarung einer Änderung der Miethöhe
Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar.
Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn sich die für ...
Weiterlesen
Mietmangel bei unter Parkett verlegten Asbestplatten
Eine Wohnung mit unter Parkett verlegten Asbestplatten ist nicht mit einem Mangel behaftet, weil die Existenz asbesthaltiger Bauteile einen solchen allein nicht zu begründen vermag; vielmehr kann er sich nur daraus ergeben, dass die Wohnung mit Asbestfasern belastet wäre. ...
Weiterlesen
Wichtiger Grund zur fristlosen Abberufung des WEG-Verwalters ohne vorherige Abmahnung
Die Abberufung der Verwaltung setzte im zu entscheidenden Fall wegen § 14.1 der Teilungserklärung i. V. m. § 26 Abs. 1 S. 3 WEG das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus.
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände im konkreten Einzelfall nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der ...
Weiterlesen
Entlüftung einer Fußbodenheizung als Kleinreparatur?
Im vorliegenden Fall wurde unter § 6 Ziffer 4.1 des Mietvertrages vom 25.10.2007 vereinbart, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen bzw. die Behebung von Bagatellschäden übernimmt, sofern diese einen Preis von 75,00 € nicht übersteigen. Anschließend haben sie geregelt, dass sich diese Regelung auf ...
Weiterlesen
Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.
Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
Lassen Sie Ihre Mieterhöhung daher von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit
Das Thema des Monats
Schönheitsreparaturen
Nach § 535 Abs. 1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Hiervon werden auch die so genannten Schönheitsreparaturen umfaßt. Diese können jedoch vertraglich auf den Mieter abgewälzt werden, was insbesondere in vorgefertigten Mietverträgen (Formularverträgen) regelmäßig in zahlreichen Varianten geschieht. Über die Wirksamkeit der einzelnen Varianten und Formulierungen gibt es eine ausgedehnte und teilweise auch unübersichtliche Rechtsprechung. Dabei ist die Tendenz eines zunehmenden Mieterschutzes deutlich erkennbar. Daher lohnt es sich aus Mietersicht, vor allem bei älteren Mietverträgen, nachzuprüfen, ob die darin enthaltenen Klauseln über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter der heutigen Rechtsprechung noch standhalten. Aus Vermietersicht sollte von der Verwendung von Vertragsformularen, die älter als etwa ein halbes Jahr sind, beim Abschluss von Neuverträgen abgesehen und die Umstellung bestehender Mietverträge auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung angestrebt werden.
Generell gilt, dass im Vertrag verwendete Klauseln den Mieter nicht unzumutbar belasten dürfen. Dabei ist wichtig zu wissen, ...
Weiterlesen
Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter - ab € 39,95 incl. MwSt.
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
Nebenkostencheck
Immer aktuell
Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:
Alle Inhalte
Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:
Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht
oder folgen Sie uns auf ...
Twitter, Facebook
Haftungsausschluss
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.


