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AnwaltOnline - Mietrecht März 2025

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht März 2025

ISSN: 1619-7143

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Baustelle auf dem Nachbargrundstück: Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Mieters

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WEG-Streit um Wäschespinne und Strandkorb

Beeinträchtigungen des Sondereigentums kann jede Eigentümerin selbst abwehren. Diese Ansprüche können auch nicht vergemeinschaftet werden. Will der Wohnungseigentümer selbst gegen eine Störung vorgehen, ohne die Gemeinschaft einzubeziehen, muss er die Beeinträchtigung seines Sondereigentums vortragen. Diese Störungen ...


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Voraussetzungen für eine Modernisierungsmieterhöhung

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen ergeben sich aus §§ 555a ff., 559 ff. BGB. Dabei sind nach Art. 229 § 49 Abs. 1 EGBGB auf bis einschließlich 31.12.2018 entstandene Mietverhältnisse die §§ 555c, 559 BGB in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung anzuwenden, wenn dem ...


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Modernisierung: Wann ist eine Gleichstellung mit einem Neubau gerechtfertigt?

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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

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Das Thema des Monats

Eigenbedarf: Wann Vermieter kündigen dürfen und wann und wie sich Mieter wehren können

Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt Eigenbedarf des Vermieters als berechtigtes Interesse und somit als Kündigungsgrund in Betracht.

Wann liegt überhaupt Eigenbedarf vor?

Eigenbedarf ist anzunehmen, wenn der Vermieter die (ganze) Mieterwohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen (entfernte Familienangehörige sind hiervon grundsätzlich nicht erfasst) oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person (z.B. Pflegekind, Lebensgefährte, Kinder des Lebensgefährten oder Hausangestellte) zu Wohnzwecken benötigt.

„Benötigen“ bedeutet, dass der Vermieter sachlich gerechtfertigte, d.h. vernünftige und nachvollziehbare Gründe für den Eigenbedarf nennen muss. Diese muss er schriftlich im Kündigungsschreiben darlegen.

Wer Familienangehöriger ist, richtet nach dem Verwandtschaftsgrad aber auch nach der persönlichen Verbundenheit des Vermieters mit der Person sowie einer rechtlichen oder moralischen Verpflichtung des Vermieters Unterhalt oder sonstige Fürsorge zu gewähren. Die Einstufung ist also nicht immer ganz einfach.

Die Rechtsprechung hat Eigenbedarfskündigungen für folgende Personengruppen bestätigt:

  • Eltern
  • Großeltern
  • Kinder
  • Stiefkinder
  • Geschwister
  • Neffen / Nichten
  • Ehegatten (auch bei Trennung)
  • eingetragene Lebenspartner
  • Enkelkinder
  • Schwiegereltern (nicht aber nach Scheidung)
Eine enge verwandtschaftliche Beziehung wurde nicht gesehen bei:
  • Schwager / Schwägerin (BGH, 03.03.2009 - Az: VIII ZR 247/08)
  • Cousin / Cousine
  • Onkel / Tante
  • Großnichte / Großneffe
In solchen Fällen ist eine enge besondere Bindung des Vermieters zur fraglichen Person erforderlich, um eine Eigenbedarfskündigung erfolgreich umsetzen zu können.

Abgelehnt wurde eine Eigenbedarfskündigung in der Rechtsprechung bei geschiedenen Ehegatten bzw. Lebenspartnern und ehemaligen Lebensgefährten.

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt?

Rechtfertigende Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarf liegen beispielsweise vor,
  • wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen will;
  • der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellt, um die Gefahr abzuwenden, dass sich das Kind vom Elternhaus löst;
  • der Vermieter die Wohnung seinem Kind zur Gründung einer Familie überlassen will;
  • ausschließliche Nutzung für die berufliche Tätigkeit des Vermieters oder die eines Familienangehörigen (BGH, 26.09.2012 - Az: VIII ZR 330/11);
  • dem Vermieter das Verweilen in seiner bisherigen Wohnung erheblich erhebliche Nachteile bringen würde.
Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ungerechtfertigt?

Unbegründet ist die Kündigung wegen Eigenbedarf hingegen, wenn
  • der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, also beispielsweise, wenn der Vermieter oder die Person, zu deren Gunsten gekündigt worden ist, überhaupt kein ernsthaftes Interesse an der Nutzung der Mietwohnung hat;
  • der Eigenbedarf rechtsmissbräuchlich ist, also beispielsweise, wenn im selben Haus eine oder mehrere vergleichbare Wohnungen leer stehen und der Vermieter auch dort einziehen könnte;
  • der Vermieter einen weit überhöhten Wohnbedarf geltend macht;
  • der Eigenbedarf treuwidrig und widersprüchlich ist, d.h. wenn die Kündigungsgründe schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages vorlagen oder vorhersehbar waren;
  • der Eigenbedarf nur befristet ist;
  • lediglich eine vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht besteht (BGH, 23.09.2015 - Az: VIII ZR 297/14);
  • die Wohnung gar nicht  in der Art und Weise genutzt werden kann, wie der Vermieter im Kündigungsschreiben vorgibt.
Achtung: Ist es für den Vermieter bereits bei Mietvertragsabschluss absehbar, dass sich in Bälde eine Eigenbedarfssituation ergeben kann, so muss der Mieter darauf hingewiesen werden, ... 


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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
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