Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.243 Anfragen

Eigenbedarfskündigung für Schwager?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so kann dies nur für sich selbst, für zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen erfolgen. Zu den Familienangehörigen gehören i.d.R. Kinder, Eltern oder Geschwister nicht aber Schwager. Soll eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden, um dem Schwager einen Wohnmöglichkeit zu verschaffen, so ist dies nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn zwischen Vermieter und Schwager ein besonders enger Kontakt besteht.


BGH, 03.03.2009 - Az: VIII ZR 247/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant