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Eigenbedarfskündigung für Schwager?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, so kann dies nur für sich selbst, für zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen erfolgen. Zu den Familienangehörigen gehören i.d.R. Kinder, Eltern oder Geschwister nicht aber Schwager. Soll eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen werden, um dem Schwager einen Wohnmöglichkeit zu verschaffen, so ist dies nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn zwischen Vermieter und Schwager ein besonders enger Kontakt besteht.


BGH, 03.03.2009 - Az: VIII ZR 247/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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