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AnwaltOnline - Mietrecht September 2024

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht September 2024

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

Mieter kann kündigen, wenn der Vermieter Hundehaltung unberechtigterweise untersagt!

Wird die Tierhaltung nicht generell verboten, sondern behält sich der Vermieter durch eine Formularklausel allgemein die Zustimmung zur Tierhaltung vor (beschränktes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), liegt darin jedenfalls die Zusage, über die Tierhaltung unter Beachtung der betroffenen Interessen im Einzelfall zu entscheiden.

Der Mieter wird bei Vereinbarung einer Vorbehaltsklausel regelmäßig davon ausgehen können, ...


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Legionellenbefall in der Nachbarwohnung als Mietmangel?

Legionellenbefall in anderen Wohnungen des Gebäudes stellt keinen Mangel der Mietwohnung dar und berechtigt den Mieter daher auch nicht zur Minderung des Mietzinses. ...


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Bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen liegt kein Besuch vor!

Eine Gebrauchsüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Dritter auf Grund einer Vereinbarung mit dem Mieter ein selbständiges Besitzrecht an der Wohnung erwirbt, dergestalt, dass er die Wohnung unter Ausschluss des Mieters gebrauchen darf.

Eine Gebrauchsüberlassung ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn ...


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Lärmbelästigung kann nicht mit Hellhörigkeit des Mehrfamilienhauses gerechtfertigt werden!

Regelmäßige nächtliche Feiern, zumal unter der Woche, und lautstarke Streitereien, stellen auch in einem nicht so hellhörigen Haus keine vertragsmäßige Nutzung mehr dar. ...


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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen

Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.

Lassen Sie Ihre Mieterhöhung von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit

Das Thema des Monats

Gibt es ein Einsichtnahmerecht in die Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung?

Vielfach fragen sich Mieter nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, ob damit geltend Nachforderungen wohl ihre Richtigkeit haben. Da in der Regel nur eine anteilige Aufschlüsselung der angefallenen Positionen vorliegt, können zum Teil durchaus Zweifel entstehen, ob die Posten tatsächlich in der angegebenen Höhe angefallen sind.

Vermieter von preisfreiem Wohnraum sind jedoch nicht dazu verpflichtet, der Betriebskostenabrechnung Kopien der Abrechnungsbelege beizulegen. Daher haben Mieter ein Prüfungsrecht sowie Einsichtsrecht hinsichtlich der Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung. So lassen sich Zweifel ausräumen bzw. Fehler identifizieren. Es handelt sich hierbei um einen grundsätzlichen Anspruch, weder muss ein konkreter Anlass bestehen, noch eine Begründung durch den Mieter erfolgen (BGH, 07.02.2018 - Az: VIII ZR 189/17).

Wie wird das Prüfungsrecht ausgeübt?

Der Mieter kann Einsicht in die Originalbelege verlangen und dieses Recht auch durch Dritte, etwa seinen Anwalt, ausüben. Hierzu muss der Mieter einen konkreten Termin zur Einsichtnahme vorschlagen. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters, von sich aus Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen oder einer Belegeinsicht anzubieten.

Originale sind übrigens nicht zwingend Belege in Papierform. Auch digitale Belege können Originale sein.

In Ausnahmefällen kann es auch zulässig sein, wenn lediglich Kopien vorgelegt werden (z.B. in papierlosen Büros in denen Belege digitalisiert und dann vernichtet wurden; vgl. AG Ludwigslust, 14.03.2022 - Az: 44 C 504/20; LG Hamburg, 08.01.2020 - Az: 401 HKO 56/18; LG Berlin, 30.10.2018 - Az: 63 S 192/17). Sind die Originale dagegen noch vorhanden, müssen diese auch vorgelegt werden.

Hier kann jedoch nicht generalisiert werden - es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an (BGH, 15.12.2021 - Az: VIII ZR 66/20).

Zweifel an der Echtheit oder Unverfälschtheit der Kopien gehen zulasten des Vermieters.

Der Vermieter erfüllt seine Verpflichtung ...


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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg