AnwaltOnline - Mietrecht Dezember 2018
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Räum- und Streupflicht - allgemeine Glätte ist Voraussetzung!
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr aufgrund vereinzelter Glättestellen. ...
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Zu kalte Wohnung ist mangelhaft!
Ist im Wohnraummietvertrag nicht geregelt, mit welcher Temperatur der Vermieter seine Pflicht zur Beheizung erfüllt, dann ist in der vom 1.10. – 30.04. dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 – 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (LG Berlin, 26.05.1998 - Az: 64 S 266/97; LG Wuppertal, 04.04.2012 - Az: 16 S 46/10). ...
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Alternativangebote bei GmbH als Verwalter notwendig!
Soll statt einer Einzelperson eine GmbH, deren Geschäftsführer der bisherige Verwalter ist, zum Verwalter gewählt werden, handelt es sich nicht um die Wiederbestellung des bisherigen Verwalters, so dass Alternativangebote einzuholen sind. ...
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Mietausfallschutz in der Gebäudeversicherung kann auf die Mieter umgelegt werden!
Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.
Betriebskosten sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung; ...
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Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.
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Das Thema des Monats
Weihnachtsbaum & Adventskranz
Um die Weihnachtszeit finden sich in fast jedem Haushalt Adventskränze und Weihnachtsbäume in allen Varianten. Egal, ob es sich um echten oder um Plastikschmuck handelt, jedes Jahr kommt es in vielen Haushalten auch zu Unfällen mit dem Weihnachtsschmuck - Kerzen verunreinigen den Teppich oder brennen sich in das Parkett ein, der Weihnachtsbaum oder Adventskranz steht plötzlich in Flammen und die Feuerwehr muss ausrücken.
Verbieten kann der Vermieter dem Mieter diesen Schmuck nicht - auch nicht zur Prävention. Wachsflecken im Teppich oder Brandflecken im Parkett sind Schäden, die dem Mieter zur Last zu legen sind und somit auch von diesem zu beheben, da es sich zweifellos nicht um eine normale Abnutzung handelt. Der Mieter ist ebenso zur Sorgfalt angehalten, wie es von einem Hauseigentümer zu erwarten wäre.
Wendet der Mieter die erforderliche Sorgfalt an, so kann im Unglücksfall die Versicherung herangezogen werden. Wachskerzen sind nach gängiger Rechtsprechung erlaubt - es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich trotz der erforderlichen Sorgfalt der Baum entzündet.
Es ist jedoch grob fahrlässig, ...
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Mietvertrags-Check
Lassen Sie Ihren bestehenden oder zur Unterschrift vorgelegten privaten Mietvertrag auf Herz und Nieren prüfen - zum günstigen Pauschalpreis i.H.v. € 89,95 incl. MwSt. Ihr Anwalt prüft jeden einzelnen Paragrafen und sendet Ihnen eine ausführliche und individuelle Stellungnahme sowie konkrete Empfehlungen zu allen problematischen Abschnitten zu.
Spezielle Fragen hinsichtlich des Mietvertrages können Sie uns gesondert mitteilen - die Antworten hierauf sind i.d.R. im Preis enthalten.
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