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Betriebskostenarten: Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Grundsätzlich sind alle Versicherungen umlegbar, die Gebäude, Mieter oder Dritte schützen. Allerdings dürfen Reparaturversicherungen nicht angesetzt werden, da Instandsetzungskosten vom Vermieter getragen werden müssen. Nicht umlegbar sind schließlich die Kosten einer Rechtschutzversicherung. Höhere Versicherungskosten für einen gewerblich genutzten Gebäudeteil dürfen nur auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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Martin BeckerDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

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