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Schornsteinfeger muss der Zutritt zu Wohnungen gestattet werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Brand in einem Bessunger Wohnhaus am Jahresanfang macht deutlich, wie wichtig die Arbeit des Schornsteinfegers ist. Bürgermeister und Ordnungsdezernent Horst Knechtel weist deshalb daraufhin, dass Hauseigentümer und Mieter dem Schornsteinfeger Eintritt in die Wohnungen gewähren müssen, damit die turnusmäßig anfallenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten erfolgen können.

„Leider gibt es auch Mitbürger die glauben, ohne den Schornsteinfeger auskommen zu können“, so Knechtel und berichtet von einem aktuellen Fall.

Seit 1999 verweigerte ein Darmstädter Hausbesitzer dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt zu seinem Anwesen. Dieser war somit nicht in der Lage, die nach den Vorschriften des Schornsteinfegergesetzes in jährlichem Turnus durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten zu erledigen. Damit der Schornsteinfeger seiner Arbeit nachkommen kann, sind die Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Räumen nach § 1 Absatz 1 und 3 des Schornsteinfegergesetzes verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten.

Das Ordnungsamt ordnete daher für den Fall, dass dem Bezirksschornsteinfegermeister weiterhin der Zutritt verweigert wird an, dass das Anwesen auch gegen den Willen des Eigentümers betreten werden darf und alle erforderlichen Türen und Verschlüsse auf Kosten des Eigentümers zwangsweise geöffnet werden dürfen.

Da dieser sich weiterhin weigerte, wurde in der vierten Kalenderwoche diese Anordnung mit Hilfe von Polizeibeamten vollstreckt, das heißt die Türen wurden dem Schornsteinfeger vom Ordnungsamt geöffnet. Bei der anschließenden Überprüfung der Feuerungsanlagen wurden zum Teil erhebliche Mängel festgestellt.

„Es ist nun Aufgabe des Bauaufsichtsamtes dafür Sorge zu tragen, dass diese Mängel umgehend beseitigt werden“, so Knechtel.

Die Kehr- und Überprüfungsarbeiten der Bezirksschornsteinfeger dienen der Feuersicherheit der Gebäude. Es muss im Interesse der Eigentümer und Bewohner liegen, dass diese Arbeiten auch regelmäßig durchgeführt werden können.

Bürgermeister Knechtel bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bei ihrer für uns alle wichtigen Arbeit zu unterstützen. Ein Kaminbrand kann, wie in Bessungen, zu hohen Sachschäden führen.

Besonders ärgerlich ist Knechtel, da durch solchen Starrsinn die ohnehin stark belastete Verwaltung gezwungen wird, mit großem Aufwand dem Gesetz Geltung zu verschaffen.

Veröffentlicht: 07.05.2001

Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes Darmstadt

Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinAlexandra Klimatos

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