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Zinsverbilligung bei KfW-Wohnraummodernisierung noch 2003 sichern

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm 2003 erweist sich als Erfolgsstory bei Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben des Wohnbestandes in ganz Deutschland.
"Seit dem Start Ende April 2003 wurden bereits rund 50.000 Zusagen erteilt und knapp 1,7 Mrd. Euro ausgereicht", so Ingrid Matthäus-Maier, Mitglied des Vorstandes der KfW Bankengruppe. Sowohl Privatpersonen als auch Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften machen regen Gebrauch von diesem Programm. Für alle in 2003 erteilten Zusagen finanziert der Bund eine Zinsverbilligung für die ersten vier Jahre. Ab 2004 wird die Zinsverbilligung nur noch drei Jahre lang gewährt. "Wer also Geld sparen will, sollte daher noch 2003 einen Antrag bei seiner Hausbank stellen, um länger vom Zinsvorteil zu profitieren. Die KfW wird allen noch rechtzeitig bei ihr eingehenden Anträgen diese Konditionen einräumen.", so Matthäus-Maier.
Das Programm kann für die unterschiedlichsten Vorhaben eingesetzt werden und bietet günstige Konditionen. So beträgt der Zinssatz bei einer 5-jährigen Zinsbindung und 100 %iger Auszahlung derzeit nominal 2,85 % p. a. (eff. 2,88 % p.a.) in den ersten vier Jahren der Kreditlaufzeit.
Modernisierung, Instandsetzung und Wohnumfeldmaßnahmen werden für 150.000 Haushalte die Wohnverhältnisse spürbar verbessern. Zugleich werden durch die bisher zugesagten Darlehen allein in diesem Jahr rund 70.000 Arbeitsplätze in der Baubranche und bei Zulieferern vor Ort gesichert.
Interessenten können ihre Anträge bei der Hausbank stellen und sich an das KfW-Informationszentrum wenden: Telefonnr. 01801/33 55 77 (Ortstarif) oder E-Mail: iz@kfw.de. Weitere Details finden Interessenten im Internet unter www.kfw.de.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM KfW

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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