Am 10. Februar 2023 stimmt der Bundesrat über die Verlängerung einer ursprünglich auf sechs Monate befristeten Regierungsverordnung zur Energieversorgung ab. Sie enthält Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand - zum Beispiel beim Beheizen von Wohnungen und Arbeitsräumen oder bei der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.
Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.
Veröffentlicht: 01.02.2023
Quelle: BundesratKOMPAKT
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