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Bundesrat stimmt über Vorgaben zum Energiesparen ab

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 10. Februar 2023 stimmt der Bundesrat über die Verlängerung einer ursprünglich auf sechs Monate befristeten Regierungsverordnung zur Energieversorgung ab. Sie enthält Vorgaben zum Energiesparen für Privathaushalte, Unternehmen und die öffentliche Hand - zum Beispiel beim Beheizen von Wohnungen und Arbeitsräumen oder bei der Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbeanlagen.

Hintergrund war das Ausrufen der Frühwarn- bzw. Alarmstufe im Notfallplan Erdgas durch die Bundesregierung im März bzw. Sommer 2022, um eine Gasmangellage infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu verhindern.

1,5 Monate längere Geltungsdauer

Die Verordnung war am 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte eigentlich nur bis zum 28. Februar 2023 gelten. Aufgrund der weiter anhaltenden Notwendigkeit, Gas und Energie einzusparen, möchte die Bundesregierung die Geltungsdauer bis zum 15. April 2023 verlängern und damit weiter einer Gasmangellage vorbeugen. Diese Verlängerung bedarf - anders als die ursprüngliche Verordnung - der Zustimmung des Bundesrates.

Veröffentlicht: 01.02.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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