Am 25. November 2022 befasst sich der Bundesrat abschließend mit einem Bundestagsbeschluss zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter- und Mieterseite ab dem neuen Jahr. Bisher tragen Mieterinnen und Mieter die Kosten für die CO2-Abgabe, die seit 2021 für das Heizen mit Öl oder Erdgas anfallen, allein. Der Bundestag hat nun ein Stufenmodell zur Aufteilung beschlossen:
Künftig werden die Kostenanteile entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet - sie orientieren sich damit an der energetischen Qualität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Vermieterseite. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe. Das Gesetz sieht Ausnahmen für besondere Fallgestaltungen vor, zum Beispiel wenn Denkmalschutzvorgaben eine bessere Dämmung der Wohnungen verhindern.
Bei Nichtwohngebäuden gilt zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten.
Veröffentlicht: 17.11.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT
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