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Wohnraumschutzgesetz für Niedersachsen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieterinnen und Mieter werden künftig noch besser vor Abzocke und unwürdigen Lebensverhältnissen in maroden Wohnungen geschützt.

Im Wohnraumschutzgesetz, das der Niedersächsische Landtag am 16.03.2021 einstimmig beschlossen hat, werden bestimmte Mindeststandards vorgeschrieben.

„Wir setzen damit ein klares Zeichen und geben den Menschen Hoffnung, die auf unsere Unterstützung angewiesen sind“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Leider haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder sehen und erleben müssen, dass Menschen in unwürdigen Wohnverhältnissen leben und dafür auch noch viel zu viel Geld bezahlen müssen. Damit ist jetzt Schluss. Das Gesetz stellt den Mieterschutz in den Vordergrund, Vermieter werden in die Pflicht genommen. Das ist der richtige und vernünftige Weg.“

Laut Wohnraumschutzgesetz müssen Wohnungen unter anderem über einen Strom- und Wasseranschluss sowie eine Heizung und eine Sanitäreinrichtung verfügen – und zwar in funktionsfähigem Zustand. Darüber hinaus müssen ausreichend natürliches Licht und Belüftung vorhanden sein. Schlimmstenfalls können Kommunen Wohnungen für unbewohnbar erklären und hohe Bußgelder verhängen.

Auch der Überbelegung von Mietwohnungen mit zu vielen Menschen schiebt das Wohnraumschutzgesetz einen Riegel vor. Gesetzlich geregelt wird jetzt auch der Umgang mit Werksvertragsarbeitern, sie werden besser von einer „unangemessenen Einquartierung“ geschützt, so Bauminister Lies.

Veröffentlicht: 26.03.2021

Quelle: PM Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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