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Sachsen: Kappungsgrenze für Dresden und Leipzig bleibt bestehen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Sächsische Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze, die zum 30.6.2020 ausläuft, wird um fünf Jahre bis zum 30.6.2025 verlängert. In Dresden und Leipzig dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen somit weiterhin um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden.

Veröffentlicht: 19.06.2020

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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