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Aschaffenburg: Mietspiegel 2019 erschienen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der aktuelle Mietspiegel für Aschaffenburg ist erschienen. Er gilt ab 3.12.2019 für zwei Jahre.

Rechtliche Grundlagen des Mietspiegels stellen die §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und muss von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein (§ 558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Stadt Aschaffenburg im freifinanzierten Wohnungsbau gezahlten Nettokaltmieten der letzten vier Jahre, wobei nach Baujahr, Größe, Art, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit der Wohnungen differenziert wird. Der qualifizierte Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an. Hierbei handelt es sich um keinen punktgenauen Wert, sondern um den statistischen Mittelwert einer Preisspanne.

Der Mietspiegel dient dem Zweck, allen Interessierten eine Übersicht über die Lage auf dem frei finanzierten Mietwohnungsmarkt zu verschaffen. Der Mietspiegel kann folglich dazu genutzt werden, die Angemessenheit der geforderten Mieten zu überprüfen oder ein Erhöhungsverlangen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen oder prüfen zu können. Die Markttransparenz durch den Mietspiegel ermöglicht auch den Gerichten im Streitfall eine kostengünstige und schnelle Informationsbeschaffung.

Der Mietspiegel wurde im Jahr 2019 vom Unternehmen Analyse & Konzepte im Auftrag der Stadt Aschaffenburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. An der Erstellung waren beteiligt:

  • Stadt Aschaffenburg, Stadtentwicklungsreferat und Bauordnungsamt
  • Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.
  • Justizbehörde Aschaffenburg
  • Analyse & Konzepte immo.consult GmbH
Zur Erhebung der aktuellen Mietpreise wurden im Sommer 2019 8.000 Mietwohnungen als statistische Stichprobe ausgewählt und deren Vermieter nach repräsentativen Gesichtspunkten befragt. Auf dieser Datenbasis wurde der Mietspiegel 2019 erstellt und vom Stadtrat am 02.12.2019 beschlossen. Der Mietspiegel wird amtlich bekanntgemacht und gilt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung um weitere zwei Jahre möglich.

Veröffentlicht: 09.12.2019

Quelle: PM der Stadt Aschaffenburg

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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