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Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Rheinland-Pfalz

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Ministerrat hat am 17.09.2019 einen Gesetzentwurf des Ministeriums der Finanzen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen.

„Insbesondere in Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ist es wichtig, den Wohnungsbestand zu sichern, um das ohnehin begrenzte Angebot nicht weiter zu verknappen. Mit dem Zweckentfremdungsverbot möchten wir betroffenen Kommunen ein zusätzliches Instrument für den Wohnraumschutz zur Verfügung stellen“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Das Gesetz soll es Kommunen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist und in denen diesem Mangel nicht mit anderen zumutbaren Mitteln in angemessener Zeit abgeholfen werden kann, ermöglichen, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen und auf dieser Grundlage den bestehenden Wohnraum zu schützen.

Mithilfe dieser gesetzlichen Regelung können zukünftig Sachverhalte wie etwa eine überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum, die Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus oder auch ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand von Wohnraum eingeschränkt werden. Die Entscheidung, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen sowie deren konkrete Ausgestaltung sind dem örtlichen Satzungsgeber, also den Kommunen, überlassen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.

Veröffentlicht: 19.09.2019

Quelle: PM der Landesregierung Rheinland-Pfalz

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz