Der Senat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2019 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz/Mietendeckel beschlossen.
Diese beinhalten u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre und eine Begrenzung der Wiedervermietungsmiete auf die Höhe, die der Vormieterhaushalt bezahlt hat.
Zudem werden Mietobergrenzen festgelegt, auf die bereits sehr hohe Mieten auf Antrag abgesenkt werden können.
Auf Grundlage der beschlossenen Eckpunkte wird nun der konkrete Gesetzentwurf ausgearbeitet und nach dem Senatsbeschluss im Oktober 2019 an das Abgeordnetenhaus von Berlin zur weiteren Beratung und Verabschiedung übergeben. Das Berliner Mietengesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten.
Senatorin Lompscher: „Ich freue mich, dass der Senat heute die Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz verabschiedet hat. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und damit zu Recht in der Berliner Landesverfassung festgeschrieben. Mit dem neuen Gesetz wollen wir dem gravierenden Mietanstieg der letzten Jahre Einhalt gebieten und den überhitzten Mietenmarkt in Berlin beruhigen. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten und so die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt vor einem weiteren ungebremsten Mietanstieg und der damit einhergehenden Verdrängung schützen.“
Veröffentlicht: 20.06.2019
Quelle: PM der Stadt Berlin
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