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Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zum 1.6.2019 tritt eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Laufzeit beträgt 13 Monate, die Verordnung endet mithin zum 29.6.2020.

Betroffen sind 37 Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wird. Die vorherige Verordnung läuft zum 31.5.2019 aus.

Für folgende Kommunen in NRW gilt die Verordnung:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Münster

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg

Bochum, Dortmund

Veröffentlicht: 30.05.2019

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