Kinderlärm auf Sportplätzen ist aus Sicht von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland keine „schädliche Umwelteinwirkung“ im Sinne des Lärmschutzrechts. Dies sollte im Bundesimmissionsschutz festgeschrieben werden.
Die drei Länder haben dazu am 17. Mai 2019 einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt: Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich ebenso privilegiert sein wie Kindertagesstätten und Spielplätze. Diese sind seit 2011 vor Anwohnerklagen weitgehend geschützt. Denn bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkung dürfen Gerichte die üblichen Immissionsgrenzwerte nicht heranziehen - Anwohnerklagen haben daher geringere Erfolgschancen. Die Privilegierung gilt bislang allerdings nicht für Sportanlagen.
Veröffentlicht: 18.05.2019
Quelle: PM des Bundesrats
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