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Neuerlass der Hamburger Mietpreisbremse

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die bereits 2015 eingeführte Mietpreisbremse wurde vom Senat ohne Veränderungen neu erlassen, um einen formellen Fehler (fehlen einer ordnungsgemäßen Begründung) zu beheben, der nach Ansicht des LG Hamburg zu deren Unwirksamkeit geführt hat. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mietpreisbremse zumindest für die Zukunft für abgeschlossene Mietverträge gilt. Die Mietpreisbremse läuft unverändert am 30.6.2020 aus.

Veröffentlicht: 12.07.2018

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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