Es liegt ein erster Entwurf für die nächste Mietrechtsänderung vor. Dieser Entwurf wird nun den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Entwurf zunächst keine Auswirkungen auf die derzeitige Rechtslage hat, da es sich lediglich um einen Enwurf handelt und sich im Abstimmungsverlauf sicherlich noch Änderungen ergeben werden.
Im Einzelnen sieht der Entwurf folgende Anpassungen vor:
MietpreisbremseIn bestimmten Fällen soll es eine Auskunftspflicht über die Vormiete geben, Verstöße sollen einfacher gerügt werden können.
Modernisierungen
Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung soll kündtig von 11% auf 8% der Modernisierungskosten und mit einer Kappungsgrenze von 3 € / m² innerhalb von 6 Jahren begrenzt werden. Die Umlage soll zudem einfacher berechnet werden.
Die Nutzung von Modernisierungsmaßnahmen um Mieter zur Kündigung zu veranlassen soll künftig eine Ordnungswidrigkeit sein, die mit bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Zudem ist eine Schadensersatzpflicht vorgesehen.
Wohnfläche
Es soll künftig eine Vereinbarung zur Berechnung der Wohnfläche zwischen den Vertragspartnern möglich sein. Ohne Vereinbarung sollen §§ 42 bis 44 Zweite Berechnungsverordnung gelten.
Vollständiger Entwurf (PDF)
Veröffentlicht: 08.06.2018
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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