Eine Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist die Mitteilung des Vermieters an den Mieter, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen, wenn der Mietvertrag dies wirksam vorsieht.
An
Betrifft: Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
,
Sie sind am aus der von mir gemieteten Wohnung in der in ausgezogen.
Bei Wohnungsübergabe musste ich feststellen, dass Sie die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt haben.
Ausweislich des zwischen uns bestehenden Mietvertrages hätten Schönheitsreparaturen von Ihnen durchgeführt werden müssen.
Schönheitsreparaturen im Sinne des Vertrages umfassen insbesondere:
Da das Mietverhältnis seit dem bestand, ist davon auszugehen, dass gestrichen werden müssen. Die mietvertraglich genannten Regelfristen können vom Mieter dann überschritten werden, wenn die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Ablauf dieser Zeiträume objektiv nicht notwendig ist.
Dies ist offenbar nicht der Fall, was daran ersichtlich wird, dass die Räume einen Anstrich aufweisen, welcher an zahlreichen Stellen unansehnlich geworden ist.
Ich fordere Sie daher auf, die von Ihnen geschuldeten Schönheitsreparaturen fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen. Im einzelnen sind folgende Schönheitsreparaturen vorzunehmen:
Für die Erledigung dieser Arbeiten setze ich Ihnen eine Frist bis zum
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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