Eine Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen ist die Mitteilung des Vermieters an den Mieter, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen, wenn der Mietvertrag dies wirksam vorsieht.
(...) (...)
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Betrifft: Aufforderung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,
Sie sind am (...) aus der von mir gemieteten Wohnung in der (...) in (...) ausgezogen.
Bei Wohnungsübergabe musste ich feststellen, dass Sie die vertraglich vereinbarten …
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Mustervertrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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