Der Mieter hat Anspruch Rückforderung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses, sofern keine berechtigten Gegenforderungen des Vermieters bestehen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach einer angemessenen Prüf- und Abrechnungsfrist.
An
Betrifft: Rückforderung der Kaution
,
das mit Ihnen seit dem bestehende Mietverhältnis über die Wohnung in . Somit ist endete das Mietverhältnis zum .
Mit Beginn des Mietverhältnisses hatte ich Ihnen .
.
Nachdem das Ende des Mietverhältnisses nunmehr einen Monat zurückliegt und nicht ersichtlich ist, dass Ihnen Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen mich zustehen, möchte ich Sie bitten, .
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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