Die Abrechnung der Mietkaution ist die abschließende Berechnung durch den Vermieter, in welcher Höhe die Kaution nach Mietende an den Mieter zurückzuzahlen ist. Dabei kann ein Sicherheitseinbehalt für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung vorgenommen werden.
An
Betrifft: Abrechnung über die von Ihnen geleistete Mietsicherheit
,
der zwischen uns seit dem bestehende Mietvertrag bezüglich der in der in belegenen Wohnung ist durch zum beendet worden.
Beim Einzug haben Sie eine Mietkaution in Höhe von geleistet. Diese habe ich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verzinslich angelegt. Der bis heute aufgelaufene Zinsbetrag beträgt , so dass ich inzwischen einen Gesamtbetrag von in Händen halte.
Leider kann ich diesen Betrag noch nicht in voller Höhe an Sie auszahlen, da es mir momentan noch nicht möglich ist, endgültig über die Betriebs- und Heizkosten für das Abrechnungsjahr abzurechnen. Die entsprechenden Abrechnungen liegen mir nämlich leider noch nicht vollständig vor; dies dürfte frühestens der Fall sein.
In den beiden vergangenen Jahren haben sich regelmäßig Nachzahlungen auf die Betriebs- und Heizkosten ergeben. Diese lagen im Bereich zwischen und . Daher erlaube ich mir, bis zur Abrechnung über die Betriebs- und Heizkosten einen Betrag in Höhe von vorerst einzubehalten. Dieser Einbehalt ist nicht höher als die Summe dreier Monatsvorauszahlungen auf Betriebs- und Heizkosten und bewegt sich daher im zulässigen Bereich.
Nach alledem rechne ich die Mietsicherheit vorläufig wie folgt ab:
| Mietsicherheit | |
| Bankzinsen vom bis | |
| abzüglich Sicherheitseinbehalt Nebenkosten | |
| Auszahlungsbetrag |
Sobald die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das laufende Abrechnungsjahr erstellt werden kann, werde ich wegen des Restbetrages auf Sie zukommen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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