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Ein Kündigungswiderspruch im Mietrecht ist die Möglichkeit des Mieters, einer ordentlichen Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde (§ 574 BGB). Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich erklärt werden.
An
Betrifft: Mietverhältnis in vom / Ihre Kündigung vom
,
mit Schreiben vom haben Sie das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über in zum gekündigt.
Ich erkläre heute meinen Kündigungswiderspruch und verlange die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit. Diese Erklärung erfolgt rechtzeitig, da sie mehr als zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt. Der Widerspruch erfolgt aus den folgenden Gründen:
Eine angemessene Ersatzwohnung ist derzeitig am Markt nicht vorhanden.
Trotz umfangreicher Bemühungen um eine erschwingliche Ersatzwohnung, konnte die Suche nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Ich habe mich auf diverse Inserate gemeldet, eine Suchanzeige geschaltet und mich sogar beim Wohnungsamt in gemeldet.
Im Wohnungsamt erhielt ich die Auskunft, dass die Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung derzeit nicht möglich ist. Kopien der Suchanzeigen sowie eine Bestätigung des Wohnungsamtes liegen diesem Schreiben bei.
Somit würde die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte darstellen, die auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Es ist mir daher nicht möglich, die Wohnung bis zum Kündigungstermin zu räumen. Ich hoffe insoweit auf Ihr Verständnis. Selbstverständlich werde ich mich weiterhin um eine Ersatzwohnung bemühen und Sie im Erfolgsfall umgehend informieren.
Unterschrift, Datum
Anlagen: Suchanzeigen, Bestätigung des Wohnungsamtes
Bitte versenden Sie dieses Schreiben aus Beweissicherungsgründen per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie dieses persönlich / per Boten gegen Empfangsbestätigung!
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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