Eine Teilkündigung ist ohne weiteres nur bei solchen nicht zum Wohnen bestimmten Nebenräumen oder Grundstücksteilen möglich, die der Vermieter zur Schaffung neuen Wohnraumes zu Vermietungszwecken oder dazu verwenden will, den neu zu schaffenden oder vorhandenen Wohnraum mit Nebenräumen oder Grundstücksteilen auszustatten.
An
Betrifft: Kündigung des Mietverhältnisses über
,
zu der von Ihnen gemieteten Wohnung im Hause in gehört nach dem Mietvertrag .
Ich beabsichtige, insgesamt zu einer weiteren Mietwohnung auszubauen. Die Baugenehmigung hierzu liegt mir bereits vor. Mit den Bauarbeiten soll am begonnen werden.
Aus diesem Grunde kündige ich den zwischen Ihnen und mir bestehenden Mietvertrag bezüglich fristgerecht zum .
Gemäß § 564b Abs. 1 Nr. 4 BGB können Sie eine angemessene Senkung des Mietzinses verlangen. Auf der Grundlage dieser Vorschrift biete ich Ihnen daher eine Senkung des Mietzinses um ab dem an.
Ich möchte Sie bitten, mir Ihr Einverständnis zu der obigen Mietsenkung zu erklären und hierzu die in der Anlage beigefügte Kopie meines Schreibens unterzeichnet an mich rückzuübersenden.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
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