Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung des Vermieters an den Mieter, in der der Vermieter den Mieter auf ein bestimmtes Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung hinweist und ihn zur Besserung auffordert.
An
Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens
,
leider muss ich mich heute an Sie wenden, da Sie in der Vergangenheit mehrmals durch erheblichen Lärm, der weit über die Zimmerlautstärke hinausging, nicht nur Ihre Mitbewohner im Haus, sondern auch den Hausfrieden selbst in erheblicher Weise gestört haben.
Im Einzelnen sind mir folgende Vorfälle mitgeteilt worden:
Hierzu liegen mir schriftliche Beschwerden von Mitbewohnern des Hauses vor. Aus diesen Beschwerden geht die dargestellte Lärmbelästigung glaubhaft hervor. Somit liegt ein grober Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten vor.
Ich sehe mich daher gezwungen Ihnen mit diesem Schreiben eine
Abmahnung
auszusprechen und Sie aufzufordern, insbesondere keinen störenden Lärm mehr zu verursachen und jegliche Geräuschentwicklung auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Sollte es dennoch weiterhin zu Lärmbeeinträchtigungen kommen, so bleibt mir keine andere Wahl, als das Mietverhältnis mit Ihnen gem. § 569 Abs. 2 BGB fristlose zu kündigen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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