Das Schreiben informiert den Vermieter über bereits gemeldete Mängel, die bislang nicht behoben wurden, und kündigt eine Mietminderung um einen bestimmten Prozentsatz an.
An
Betrifft: Mängelanzeige und Mietminderung
,
wie bereits am schriftlich mitgeteilt, in der Wohnung in aufgetreten:
Da jedoch bis zum heutigen Datum nichts unternommen wurde, ist der Wohnwert erheblich gemindert. Ich werde daher vom kommenden Monat an die Miete um % kürzen. Zur Begründung der Minderungsquote verweise ich auf das Schreiben vom .
Ausgehend von der Bruttomiete i.H.v. ergibt sich bei einem Abzug von % ein Betrag von .
Bitte stimmen Sie Handwerkertermine im Vorfeld mit mir ab.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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