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Mietspiegel für Trier vom 01.07.2023 (PLZ Bereich: 54290 - 54296)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Trier in der Fassung vom 01.07.2023 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,87 € und 11,15 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,73 € und 10,90 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 381,55 € und 724,75 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 673,00 € und 1.090,00 € zu rechnen.

Der Mietspiegel ist älter als zwei Jahre und könnte nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Die aktuellen Vergleichsmieten sind mittlerweile möglicherweise bereits höher anzusiedeln.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 6,19 - 7,55 - 8,61
  1925 5,88 - 7,17 - 8,17
  1955 5,87 - 7,16 - 8,16
  1965 5,99 - 7,31 - 8,33
  1975 6,21 - 7,57 - 8,63
  1985 6,51 - 7,94 - 9,05
  1995 6,89 - 8,40 - 9,58
  2000 6,89 - 8,40 - 9,58
  2005 7,31 - 8,91 - 10,16
  2010 7,68 - 9,37 - 10,68
  2015 7,68 - 9,37 - 10,68
  2020 8,02 - 9,78 - 11,15
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,73 - 8,21 - 9,36
  2000 6,73 - 8,21 - 9,36
  2005 7,13 - 8,70 - 9,92
  2010 7,52 - 9,17 - 10,45
  2015 7,52 - 9,17 - 10,45
  2020 7,84 - 9,56 - 10,90

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis: Der Mietspiegel 2023 ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB erstellt worden. Die Qualifizierung nach der vorgenannten Vorschrift ist zum 30. Juni 2025 ausgelaufen. Ein neuer qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Trier wird derzeit vorbereitet. Bis dahin gilt dieser Mietspiegel als einfacher Mietspiegel fort.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,87 € und 11,15 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,73 € und 10,90 € pro Quadratmeter.
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in Trier für vergleichbare Wohnungen üblicherweise gezahlt wird. Sie wird im Mietspiegel 01.07.2023 auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Mieten der letzten Jahre ermittelt und bildet die rechtliche Grundlage für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB.
Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird in Trier erst nach Ablauf einer Überlegungsfrist wirksam: Der Mieter hat ab Zugang des Erhöhungsverlangens zwei Monate Zeit, um zuzustimmen (§ 558b Abs. 1 BGB). Zusätzlich muss die Miete seit der letzten Erhöhung mindestens 15 Monate unverändert geblieben sein (§ 558 Abs. 1 BGB).
Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

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