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Mietspiegel für Weil der Stadt vom 01.07.2023 (PLZ: 71263)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Weil der Stadt in der Fassung vom 01.07.2023 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,61 € und 15,00 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,82 € und 14,34 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 494,65 € und 975,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 782,00 € und 1.434,00 € zu rechnen.

Der Mietspiegel ist älter als zwei Jahre und könnte nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Die aktuellen Vergleichsmieten sind mittlerweile möglicherweise bereits höher anzusiedeln.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 7,87 - 9,26 - 10,84
  1925 7,87 - 9,26 - 10,84
  1955 7,87 - 9,26 - 10,84
  1965 7,61 - 8,96 - 10,48
  1975 7,61 - 8,96 - 10,48
  1985 8,18 - 9,85 - 11,52
  1995 8,18 - 9,85 - 11,52
  2000 8,59 - 10,34 - 12,10
  2005 9,19 - 11,33 - 13,26
  2010 9,19 - 11,33 - 13,26
  2015 10,35 - 12,81 - 15,00
  2020 10,35 - 12,81 - 15,00
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,82 - 9,42 - 11,02
  2000 7,82 - 9,42 - 11,02
  2005 8,23 - 10,36 - 12,12
  2010 8,23 - 10,36 - 12,12
  2015 9,26 - 12,25 - 14,34
  2020 9,26 - 12,25 - 14,34


* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis

Der qualifizierte Mietspiegel Weil der Stadt 2023 hat mit Ablauf des 30.06.2025 seine Gültigkeit verloren. Ein qualifizierter Mietspiegel, der nach vier Jahren nicht neu erstellt wird, verliert seine Qualifikation und kann nur noch als einfacher Mietspiegel verwendet werden.

Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt hat beschlossen, dass die Neuaufstellung eines qualifizierten Mietspiegels vorerst ausgesetzt wird. Ein bestimmter Zeitpunkt für die Wiederaufnahme wurde nicht festgelegt.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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