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Mietspiegel für Schwäbisch-Gmünd vom 01.07.2024 (PLZ Bereich: 73527 - 73553)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Schwäbisch-Gmünd in der Fassung vom 01.07.2024 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich nur wenig Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 6,97 € und 9,40 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 7,78 € und 9,14 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 453,05 € und 611,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 778,00 € und 914,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 7,29
  1925 6,97
  1955 7,13
  1965 7,37
  1975 7,65
  1985 7,99
  1995 7,99
  2000 8,39
  2005 8,81
  2010 8,81
  2015 9,12
  2020 9,40
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 7,78
  2000 8,17
  2005 8,58
  2010 8,58
  2015 8,88
  2020 9,14

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Zu- und Abschläge

Zone 1: Innenstadt + 7%

Zone 2: Oststadt, Weststadt, Südstadt, Hardt, Straßdorf, Rehnenhof/Wetzgau, Herlikofen, Hussenhofen + 3%

Zone 3: Bettringen, Großdeinbach, Bargau - 3%

Zone 4: Degenfeld, Lindach, Rechberg, Weiler und sonstige „Außenlagen“ - 8%

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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