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Mietspiegel für Kirchlengern, Gemeinde vom 01.12.2025 (PLZ: 32278)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Kirchlengern in der Fassung vom 01.12.2025 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,40 € und 8,25 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,95 € und 8,80 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 286,00 € und 536,25 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 495,00 € und 880,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,95 - 5,85 - 6,60
  1925 4,95 - 5,85 - 6,60
  1955 4,95 - 5,85 - 6,60
  1965 4,40 - 5,79 - 6,60
  1975 4,40 - 5,79 - 6,60
  1985 4,95 - 5,98 - 7,15
  1995 4,95 - 5,98 - 7,15
  2000 4,95 - 5,98 - 7,15
  2005 5,50 - 6,72 - 8,25
  2010 5,50 - 6,72 - 8,25
  2015 5,50 - 6,72 - 8,25
  2020 5,50 - 6,72 - 8,25
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 4,95 - 5,54 - 6,60
  2000 4,95 - 5,54 - 6,60
  2005 6,05 - 7,13 - 8,80
  2010 6,05 - 7,13 - 8,80
  2015 6,05 - 7,13 - 8,80
  2020 6,05 - 7,13 - 8,80

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,40 € und 8,25 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,95 € und 8,80 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel gibt Vermietern und Mietern in Kirchlengern, Gemeinde eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er ist gemäß § 558a BGB ein anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungsverlangen und schützt Mieter vor überhöhten Forderungen.
Der Mietspiegel weist grundsätzlich die Nettokaltmiete aus – also die reine Miete ohne Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die je nach Objekt erheblich variieren können und daher nicht Bestandteil des Mietspiegels sind.
Dr. Jens-Peter VoßAlexandra KlimatosTheresia Donath

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