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Mietspiegel für Georgsmarienhütte vom 01.01.2018 (PLZ: 49124)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Georgsmarienhütte in der Fassung vom 01.01.2018 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich kaum Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,29 € und 6,29 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,80 € und 6,22 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 343,85 € und 408,85 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 580,00 € und 622,00 € zu rechnen.

Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 5,29
  1925 5,29
  1955 5,29
  1965 5,29
  1975 5,57
  1985 5,67
  1995 5,95
  2000 6,10
  2005 6,10
  2010 6,29
  2015 6,29
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,80
  2000 6,05
  2005 6,05
  2010 6,22
  2015 6,22

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung, Isolierverglasung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis: Für die Stadt Georgsmarienhütte gibt es derzeit keinen aktuellen Mietspiegel. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nach § 558 c Absatz 4 Satz 2 BGB ab einer Einwohnerzahl von mehr als 50.000 (Georgsmarienhütte: ca. 32.000).

Ein neuer Mietspiegel für die Stadt Georgsmarienhütte soll dennoch erstellt werden.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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