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Mietspiegel für Düsseldorf vom 01.04.2024 (PLZ Bereich: 40210 - 40721)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Düsseldorf in der Fassung vom 01.04.2024 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,52 € und 15,80 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,11 € und 15,80 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 488,80 € und 1.027,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 811,00 € und 1.580,00 € zu rechnen.

Der Mietspiegel ist älter als zwei Jahre und könnte nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Die aktuellen Vergleichsmieten sind mittlerweile möglicherweise bereits höher anzusiedeln.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 7,52 - 8,81 - 10,10
  1925 7,52 - 8,81 - 10,10
  1955 7,92 - 9,39 - 10,85
  1965 7,83 - 8,97 - 10,10
  1975 7,83 - 8,97 - 10,10
  1985 7,92 - 9,06 - 10,20
  1995 8,11 - 9,63 - 11,15
  2000 8,51 - 10,53 - 12,55
  2005 8,51 - 10,53 - 12,55
  2010 8,51 - 10,53 - 12,55
  2015 10,94 - 13,37 - 15,80
  2020 10,94 - 13,37 - 15,80
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 8,11 - 9,63 - 11,15
  2000 8,51 - 10,53 - 12,55
  2005 8,51 - 10,53 - 12,55
  2010 8,51 - 10,53 - 12,55
  2015 10,94 - 13,37 - 15,80
  2020 10,94 - 13,37 - 15,80

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage inkl. Kabelanschluss und Isolierverglasung.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,52 € und 15,80 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,11 € und 15,80 € pro Quadratmeter.
Der Mietspiegel Düsseldorf (01.04.2024) gilt grundsätzlich für frei finanzierte, zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen. Ausgenommen sind in der Regel Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung, möblierte Zimmer sowie gewerblich genutzte Räume. Für Neubauten können abweichende Regelungen gelten.
Vermieter in Düsseldorf dürfen die Miete nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus anheben. Zusätzlich gilt die Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren sind maximal 20 % Erhöhung zulässig (§ 558 Abs. 3 BGB), in angespannten Wohnungsmärkten nur 15 %. Modernisierungsumlagen nach § 559 BGB werden gesondert behandelt.
Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosMartin Becker

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