Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 421.422 Anfragen
§ 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.