Bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts besteht keine Aufklärungspflicht bei der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Die beratende Bank ist aufgrund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden auch nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt.
Liegt beim Zerifikaterwerb ein Kommissionsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank zugrunde, so besteht keine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein vom Emittenten des Zertifikats an sie gezahlte Vergütung, sofern es sich dabei nicht um eine Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze handelt.
BGH, 26.06.2012 - Az: XI ZR 316/11
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