Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.902 Anfragen

Widerspruchsrecht bei geringfügigen Belehrungsfehlern?

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Widerspruchsrecht setzt eine ordnungsgemäße Belehrung über Form und Frist voraus. Fehler in der Belehrung können grundsätzlich dazu führen, dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Maßgeblich ist jedoch, ob der Fehler die Möglichkeit zur wirksamen Ausübung des Rechts tatsächlich beeinträchtigt.

Wird in der Belehrung eine strengere Form verlangt als gesetzlich vorgeschrieben, liegt zwar ein objektiver Fehler vor. Solange die gewählte Form zugleich die gesetzlich zulässige Form einschließt, wird die Ausübung des Rechts jedoch nicht verhindert. Die Rechtsausübung bleibt uneingeschränkt möglich, sodass kein wesentlicher Nachteil entsteht.

Ein Widerspruch, der sich ausschließlich auf einen solchen geringfügigen Belehrungsfehler stützt, verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Nach diesem Grundsatz ist die Rechtsausübung ausgeschlossen, wenn sie zu einem unverhältnismäßigen Ergebnis führen würde.


BGH, 15.02.2023 - Az: IV ZR 353/21

ECLI:DE:BGH:2023:150223UIVZR353.21.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.902 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant