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Erfüllbarkeit von Geldschulden durch Buchgeldzahlung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein allgemeiner Grundsatz, wonach Geldschulden gleich welcher Höhe bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung durch Barzahlung zu erfüllen sind, existiert nicht. Jedenfalls Geldschulden, die eine Höhe von 10.000 Euro oder mehr erreichen, sind grundsätzlich auch durch Buchgeldzahlung erfüllbar.

Ein einklagbarer Anspruch auf Mitteilung einer Bankverbindung des Gläubigers steht dem Schuldner einer durch Buchgeldzahlung erfüllbaren Geldschuld dennoch nicht zu. Unterlässt der Gläubiger die Mitteilung einer Bankverbindung, kann sich der Schuldner durch Hinterlegung von der Schuld befreien.


LG Baden-Baden, 27.06.2025 - Az: 2 S 24/24

ECLI:DE:LGBADEN:2025:0627.2S24.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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