Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Beitragsfestsetzung zur Kranken- und Pflegeversicherung

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der steuerrechtliche Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG, der den Abzug nicht ausgeglichener negativer Einkünfte des Entstehungsjahres durch Verlustvortrag in die folgenden Veranlagungszeitraum ermöglicht und damit in begrenztem Umfang das Prinzip der Abschnittsbesteuerung durchbricht und einen Ausgleich mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schafft, gehört nicht zu den beitragsrechtlich maßgeblichen „allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften“ im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV.

§ 10d Abs. 2 EStG zählt nicht zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts. Lediglich Abzüge, die auf der Ebene der Ermittlung der Einkünfte vorgenommen werden, sind innerhalb der allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts zu berücksichtigen. Der abschnittsübergreifende Verlustabzug nach § 10d EStG (Verlustrücktrag, Verlustvortrag) ist daher bei der Feststellung des Arbeitseinkommens nicht zu berücksichtigen.

Die beitragsrechtliche Unzulässigkeit des Verlustvortrags verletzt auch kein höherrangiges Verfassungsrecht. Zwar führt die Unzulässigkeit des Verlustvortrags zu einer höheren Beitragsbelastung, daraus ergibt sich jedoch im Ergebnis kein Verlust einer vom Eigentumsrecht nach Art. 14 GG geschützten Rechtsposition. Der Ausschluss des abschnittsübergreifenden Verlustausgleichs durch das Abstellen auf die nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des EStG ermittelten positiven Einkünfte des letzten Kalenderjahres aus selbständiger Erwerbstätigkeit (§ 18b Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) verletzt kein Verfassungsrecht, insbesondere liege auch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vor.


LSG Bayern, 20.02.2024 - Az: L 5 KR 340/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant